Erdbestattung

Die klassische Erdbestattung ist die wohl ursprünglichste und älteste Form der Beisetzung eines Verstorbenen. Die deutschen Bestattungsgesetze schreiben bei der Beerdigung die Verwendung eines Vollholzsarges vor.

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Holzsarg in einer vorgeschriebenen Bestattungstiefe begraben. Dabei müssen gesetzliche Mindestruhezeiten beachtet werden, die sich in der Zeitdauer regional unterscheiden können. Zwischenzeitlich wurde die Erdbestattung als häufigste Bestattungsart von der Feuerbestattung abgelöst. Die  Erdbestattung stellt die traditionsreichste Bestattungsform dar und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Die Angehörigen haben die Möglichkeit zwischen einem Erdwahlgrab und einem Erdreihengrab zu wählen.

Bei einem Erdwahlgrab haben die Hinterbliebenen in aller Regel die Möglichkeit, die Lage und die Größe der Grabstelle zu wählen und das Nutzungsrecht für dieses zu verlängern. In dieser Grabart können mehrere Särge auf verschiedenen Bestattungstiefen und  mehrere Urnen beigesetzt werden. Durch die Möglichkeit der Verlängerung und der Mehrfachbelegung kann ein Erdwahlgrab ein Familiengrab über mehrere Generationen hinweg werden. Das  Nähere regelt jeweils die Satzung des Friedhofsträgers.

Ein Erdreihengrab ist ein Einpersonengrab. Die Angehörigen haben keine Möglichkeit über eine Verlängerung der Grabstätte oder einer Mehrfachbelegung, dafür sind die Kosten für das Reihengrab in der Regel wesentlich preisgünstiger als für ein Erdwahlgrab. Eine anonyme Erdbestattung ist in einigen Teilen von Deutschland ebenso möglich, wenn auch weniger üblich.

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